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Rechtliches

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: April 2026

1. Annahme der Bedingungen

Durch den Zugriff auf und die Nutzung des Alteum-Portals (alteumcr.com) und seiner verbundenen Dienste, betrieben von Cheryx S.R.L. ("Alteum", "wir", "die Plattform"), akzeptieren Sie ("der Nutzer") diese Nutzungsbedingungen in vollem Umfang. Wenn Sie mit einer Bestimmung nicht einverstanden sind, muessen Sie von der Nutzung des Portals absehen.

Diese Bedingungen gelten fuer alle Personen, die mit der Plattform interagieren, einschliesslich: Website-Besucher, Immobilienkaeufer und Investoren, Eigentuemer, die Immobilien listen, Mieter und Paechter, assoziierte Makler (Operatoren), Wartungsdienstleister und jede andere dritte Partei, die die Dienste von Alteum nutzt.

Alteum behaelt sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu aendern. Aenderungen treten mit der Veroeffentlichung auf dieser Seite in Kraft. Registrierte Nutzer werden per E-Mail benachrichtigt, wenn wesentliche Aenderungen vorgenommen werden. Die fortgesetzte Nutzung des Portals nach jeder Aenderung stellt Ihre Annahme der neuen Bedingungen dar.

2. Beschreibung des Dienstes

Alteum ist ein professionelles Immobilienportal, das assoziierte Immobilienmakler mit Kaeufern, Verkaeufern, Mietern und Eigentuemern in Costa Rica verbindet. Die Plattform bietet:

  • Suche, Filterung und Vergleich von Immobilien zum Verkauf, zur Miete und zur Ferienvermietung
  • Oeffentliche Profile verifizierter Immobilienmakler
  • Verwaltungsdashboard fuer Makler: Immobilien, Leads, Vertraege, Finanzen, interner Chat, Metriken und Provisionen
  • Favoritensystem, Immobilienvergleich und Interessentenalarme
  • Automatisierte Kommunikation ueber WhatsApp durch kuenstliche Intelligenz-Agenten
  • Elektronische Vertragsunterzeichnung gemaess dem costaricanischen Gesetz 8454
  • Fotografie-Management-Pipeline mit KI-gestuetzter Nachbearbeitung
  • Provisionsengine mit Stufen, Empfehlungen und automatischer Verteilung
  • Verwaltung von Eigentuemern, Mietern, Wartungsdienstleistern und Interessenten

3. Kaeufer, Investoren und Besucher

3.1 Nutzung des Portals

Jede Person kann das Portal durchsuchen, Immobilien suchen, Favoriten speichern und Immobilien vergleichen, ohne sich registrieren zu muessen. Durch das Absenden eines Kontaktformulars oder die Aufnahme der Kommunikation ueber WhatsApp stimmt der Nutzer zu, dass seine Kontaktdaten an den fuer die Immobilie zustaendigen Makler weitergegeben werden.

3.2 Immobilieninformationen

Beschreibungen, Preise, Fotografien und Immobilienmerkmale werden von den assoziierten Maklern bereitgestellt. Alteum garantiert nicht die Genauigkeit, Verfuegbarkeit oder den Zustand der gelisteten Immobilien. Es liegt in der Verantwortung des Kaeufers oder Investors, die Informationen unabhaengig zu ueberpruefen, bevor Kauf- oder Investitionsentscheidungen getroffen werden.

3.3 Automatisierte Kommunikation

Durch die Kontaktaufnahme mit Alteum ueber WhatsApp stimmt der Nutzer der Interaktion mit Agenten kuenstlicher Intelligenz zu, die Anfragen klassifizieren, Immobilien praesentieren und die Nachverfolgung verwalten. Der Nutzer kann jederzeit die Betreuung durch einen menschlichen Makler anfordern.

3.4 Alarme und Interessenten

Durch die Registrierung als Interessent oder das Abonnieren von Alarmen erhaelt der Nutzer E-Mail-Benachrichtigungen ueber Immobilien, die seinen Suchkriterien entsprechen. Dieses Abonnement kann jederzeit ueber den in jeder E-Mail enthaltenen Link gekuendigt werden.

4. Immobilieneigentuemer

4.1 Erfassung und Veroeffentlichung

Eigentuemer, die ihre Immobilie auf Alteum listen moechten, koennen dies ueber einen assoziierten Makler oder durch direkte Kontaktaufnahme mit der Plattform tun. Der Prozess umfasst die Datenverifikation, die Erfassung von Immobilieninformationen und gegebenenfalls die Unterzeichnung eines Exklusivvertrags.

4.2 Wahrheitsgetreue Informationen

Der Eigentuemer garantiert, dass die ueber die Immobilie bereitgestellten Informationen wahrheitsgetreu, vollstaendig und aktuell sind, einschliesslich: Rechtstitel, Immobilienzustand, Belastungen, Hypotheken, anhaengige Rechtsstreitigkeiten, Preis, Sonderbedingungen und alle anderen fuer die Vermarktung relevanten Informationen.

4.3 Exklusivvertraege

Durch die Unterzeichnung eines Exklusivvertrags mit Alteum gewaehrt der Eigentuemer das ausschliessliche Recht zur Vermarktung der Immobilie waehrend des vereinbarten Zeitraums. Die spezifischen Bedingungen, Provisionen und Konditionen werden durch den individuellen Vertrag zwischen den Parteien geregelt. Die elektronische Unterschrift erfolgt gemaess dem Gesetz 8454 (Zertifikate, digitale Signaturen und elektronische Dokumente) von Costa Rica.

4.4 Fotografien und Inhalte

Der Eigentuemer genehmigt Alteum, die Immobilie zu fotografieren, Bilder nachzubearbeiten und zu Vermarktungszwecken zu veroeffentlichen. Fotografien koennen mit Hilfe von Tools kuenstlicher Intelligenz bearbeitet werden, um ihre visuelle Qualitaet zu verbessern, wobei stets eine getreue Darstellung der Immobilie beibehalten wird.

4.5 Mietergenehmigung

Bei Mietgeschaeften erhaelt der Eigentuemer die Informationen des Kandidaten, einschliesslich der Ergebnisse der Hintergrundpruefung, sofern zutreffend, zur Genehmigung vor der Formalisierung des Vertrags.

5. Mieter und Paechter

5.1 Bewerbungsverfahren

Um eine Immobilie ueber Alteum zu mieten, muss der Kandidat persoenliche Informationen, Identifikationsdokumente und gegebenenfalls berufliche oder persoenliche Referenzen vorlegen. Diese Informationen werden fuer die Hintergrundpruefung verwendet und dem Eigentuemer der Immobilie mitgeteilt.

5.2 Hintergrundpruefung

Alteum kann im Rahmen des Vermittlungsprozesses Hintergrundpruefungen durchfuehren. Der Kandidat genehmigt diese Pruefung ausdruecklich mit der Einreichung seiner Bewerbung. Die Ergebnisse werden ausschliesslich dem Eigentuemer zur Entscheidungsfindung mitgeteilt.

5.3 Verwaltung waehrend der Vertragslaufzeit

Waehrend der Laufzeit des Mietvertrags kann Alteum als Immobilienverwalter fungieren. Mieter koennen Anfragen, Wartungsanforderungen und Mietzahlungen ueber WhatsApp und die Plattform kommunizieren. Wartungsanfragen werden automatisch gemaess Kostenschwellen verwaltet:

  • Kleinere Reparaturen (bis 500 $ USD): automatische Genehmigung
  • Mittlere Reparaturen (500 $ - 2.000 $ USD): erfordern die Genehmigung des Eigentuemers
  • Groessere Reparaturen (ueber 2.000 $ USD): erfordern die Genehmigung des Verwalters und des Eigentuemers

5.4 Zahlungserinnerungen

Der Mieter erhaelt automatische Mietzahlungserinnerungen: 3 Tage vor Faelligkeit, am Faelligkeitstag, 3 Tage danach und 7 Tage nach Verzug. Diese Erinnerungen werden ueber WhatsApp gesendet und sind integraler Bestandteil des Verwaltungsdienstes.

5.5 Verlaengerung und Kuendigung

Alteum verwaltet den Vertragsverlaengerungsprozess 60 Tage vor Ablauf. Bei Vertragsende wird eine Uebergabecheckliste der Immobilie angewendet. Zufriedenheitsumfragen werden periodisch durchgefuehrt, um den Service zu verbessern.

5.6 Rechtlicher Rahmen fuer Mietvertraege (Gesetz 7527)

Alle ueber Alteum verwalteten Mietvertraege unterliegen dem Allgemeinen Gesetz ueber staedtische und vorstaedtische Mietvertraege (Gesetz 7527). Dieses Gesetz ist oeffentlichen Rechts und die Rechte des Mieters sind unverzichtbar (Art. 2-3). Insbesondere:

  • Mindestlaufzeit: Mietvertraege duerfen nicht kuerzer als 3 Jahre sein. Vertraege mit kuerzerer Laufzeit oder ohne festgelegte Laufzeit gelten als 3-Jahres-Vertraege (Art. 70).
  • Kaution: Die Kaution wird durch die Vereinbarung zwischen den Parteien geregelt. Der Eigentuemer darf sie nicht fuer persoenliche Ausgaben verwenden oder auf die Miete anrechnen, ausser bei Vertragsende und nach Pruefung von Schaeden (Art. 69).
  • Mietanpassungen: Jaehrliche Erhoehungen werden nach dem offiziellen Verbraucherpreisindex (IPC) berechnet. Erhoehungen, die die Grenzen des Artikels 67 ueberschreiten, sind nichtig (Art. 68).
  • Kuendigungsfrist: Der Eigentuemer muss 3 Monate im Voraus ueber die Nichterneuerung informieren. Der Mieter muss eine 3-monatige Kuendigungsfrist bei vorzeitiger Beendigung einhalten (Art. 71-72).
  • Reparaturen: Der Eigentuemer muss notwendige Reparaturen innerhalb von 10 Werktagen nach Benachrichtigung einleiten. Andernfalls kann der Mieter die Reparatur durchfuehren und von der Miete abziehen (Art. 35).
  • Mindestbedingungen: Die Immobilie muss ueber grundlegende Versorgungsleistungen (Wasser, Strom, Kanalisation) verfuegen und sich in angemessenen Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen befinden (Art. 20-22).

Jede Vertragsklausel, die den Bestimmungen des Gesetzes 7527 widerspricht, ist von Rechts wegen nichtig.

6. Assoziierte Makler (Operatoren)

6.1 Registrierung und Voraussetzungen

Um assoziierter Makler von Alteum zu werden, muessen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, wahrheitsgetreue und aktuelle Informationen bereitstellen und den Vertrag fuer assoziierte Makler unterzeichnen. Die Registrierung bedarf der Genehmigung durch die Verwaltung von Alteum.

6.2 Regulatorische Compliance und Geldwaeschebekaempfung

Gemaess Gesetz 9449 (Aenderung des Gesetzes 7786) und SUGEF-Vereinbarung 13-19 liegt die Pflicht zur Registrierung bei der SUGEF bei denjenigen, die beruflich und gewoehnlich Immobilienvermittlung betreiben. Alteum operiert unter einem ordnungsgemaess bei der SUGEF registrierten Maklervermittler, auf dessen Namen alle Vertraege, Verkaeufe und Plattformtransaktionen formalisiert werden.

Assoziierte Makler (Operatoren) sind kommerzielle Mitarbeiter von Alteum. Sie handeln nicht als unabhaengige Vermittler, unterzeichnen keine Vertraege in eigenem Namen und verwalten keine Kundengelder oder Transaktionsbetraege. Daher benoetigen sie keine individuelle SUGEF-Registrierung. Dennoch verpflichten sich die Operatoren:

  • Die internen Richtlinien von Alteum in Bezug auf Sorgfaltspflicht (KYC) und Geldwaeschebekaempfung einzuhalten
  • Der Verwaltung von Alteum jede verdaechtige Operation oder jedes verdaechtige Verhalten zu melden, das sie bei der Ausuebung ihrer Aufgaben feststellen
  • Unter keinen Umstaenden Gelder von Kunden, Eigentuemern oder Dritten entgegenzunehmen, zu verwalten oder zu ueberweisen
  • Bei internen Pruefungen und Compliance-Audits zu kooperieren

Alteum erfuellt ueber seinen registrierten Makler alle regulatorischen Verpflichtungen gegenueber der SUGEF, einschliesslich der vertraulichen Meldung verdaechtiger Operationen an die Finanzaufklaerungseinheit (UIF).

6.3 Stufensystem

Assoziierte Makler operieren unter einem Stufensystem basierend auf dem kumulierten GCI (Gross Commission Income):

  • Bronze (Einstieg): 60 % Makler / 40 % Alteum
  • Silber (100.000 $ GCI): 70 % Makler / 30 % Alteum
  • Gold (300.000 $ GCI): 80 % Makler / 20 % Alteum
  • Platin (600.000 $ GCI): 85 % Makler / 15 % Alteum (skaliert auf 90/10 bei Erreichen von 40.000 $ Zahlungen an Alteum im Geschaeftsjahr)

Der GCI wird als Bruttokommissionsbetrag abzueglich 13 % MwSt. berechnet. Der Split wird auf der zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Stufe angewendet.

6.4 Mentoring

Neuen Maklern kann ein Mentor zugewiesen werden. Der Mentor erhaelt einen Zuschlag von 5 % auf die Alteum-Marge fuer 24 Monate oder bis der Mentee die Goldstufe erreicht, je nachdem was zuerst eintritt.

6.5 Jaehrlicher Fonds

10 % jeder Transaktion werden einem gemeinsamen Jahresfonds zugewiesen. Die Verteilung erfolgt proportional zu den Beitraegen jedes Maklers, vorbehaltlich Qualifikationsschwellen: 2.500 $ (erstes Jahr), 3.500 $ (zweites Jahr), 5.000 $ (drittes Jahr und folgende).

6.6 Empfehlungsprogramm

Makler koennen Empfehlungen registrieren, die bei Umwandlung in eine Transaktion einen Bonus von 10 % auf den Split des Operators generieren. Empfehlungen haben eine Gueltigkeit von 6 Monaten ab Registrierung.

6.7 Auszeichnungen und Anerkennung

Alteum vergibt automatische Anerkennungen: vierteljaehrliche Abzeichen (Makler des Quartals, Top-Lister, Best Bewertet) und Leistungsabzeichen (Erster Verkauf, Stufenmeilensteine, 3er-Serie, Stern-Mentor). Diese werden im Profil des Maklers angezeigt.

6.8 Pflichten des Maklers

Der assoziierte Makler verpflichtet sich:

  • Wahrheitsgetreue und aktuelle Immobilieninformationen zu veroeffentlichen
  • Fotografien zu pflegen, die den Zustand der Immobilie getreu darstellen
  • Die von Eigentuemern festgelegten Mindestpreise zu respektieren
  • Keine vertraulichen Informationen ueber Kunden, Eigentuemer oder die Plattform weiterzugeben
  • Alle in Costa Rica geltenden Immobilienvorschriften einzuhalten
  • Auf Leads und Anfragen zeitnah zu reagieren
  • Die Plattform nicht fuer Aktivitaeten ausserhalb des Immobilienbereichs zu nutzen

6.9 Inaktivitaet und Beendigung

Ein Makler ohne Transaktionen waehrend 365 aufeinanderfolgenden Tagen wird automatisch um eine Stufe herabgestuft. Die Verwaltung kann die Beziehung mit einem Makler wegen Verstosses gegen diese Bedingungen, betruegerischen Verhaltens oder Schaedigung des Rufs von Alteum aussetzen oder beenden. Der Makler kann auch jederzeit ueber sein Profil seinen freiwilligen Austritt beantragen.

6.10 Folgen der Beendigung

Bei Beendigung der Beziehung (freiwillig oder unfreiwillig) werden die Immobilien des Maklers an die Verwaltung uebertragen. Der Makler verliert: aktive Mentor-Zuschlaege, Beteiligung am nicht ausgeschuetteten Jahresfonds und Dashboard-Zugang. Bereits generierte und ausstehende Provisionen werden gemaess dem geltenden Vertrag abgerechnet.

7. Wartungsdienstleister

7.1 Registrierung und Katalog

Wartungsdienstleister koennen von der Verwaltung im Alteum-Katalog registriert werden. Der Katalog wird verwendet, um Reparaturarbeiten an verwalteten Immobilien anzubieten und zuzuweisen.

7.2 Angebote und Zuweisung

Wenn eine Reparatur erforderlich ist, kann Alteum Angebote von bis zu 3 Dienstleistern anfordern. Die Auswahl basiert auf Bewertung, Verfuegbarkeit, Preis und Spezialisierung. Dienstleister verpflichten sich, praezise Angebote abzugeben und die Arbeiten innerhalb vereinbarter Fristen auszufuehren.

7.3 Genehmigungsgrenzen

Wartungsarbeiten werden gemaess Kostenschwellen genehmigt. Dienstleister duerfen keine Arbeiten beginnen, die den genehmigten Betrag ohne ausdrueckliche Genehmigung ueberschreiten.

7.4 Qualitaet und Haftung

Der Dienstleister ist fuer die Qualitaet seiner Arbeit und fuer alle waehrend der Ausfuehrung verursachten Schaeden verantwortlich. Alteum handelt als Vermittler und uebernimmt keine Verantwortung fuer die Qualitaet der von Dritten erbrachten Dienstleistungen.

8. Veroeffentlichung von Immobilien

Makler und Eigentuemer, die Immobilien auf Alteum veroeffentlichen, garantieren, dass:

  • Sie die gesetzliche Berechtigung zur Vermarktung der Immobilie haben
  • Die veroeffentlichten Informationen (Preis, Standort, Merkmale, Rechtsstatus) genau und aktuell sind
  • Die Fotografien dem aktuellen Zustand der beworbenen Immobilie entsprechen
  • Keine rechtlichen Hindernisse fuer den Verkauf, die Vermietung oder die Verwaltung der Immobilie bestehen
  • Sie alle in Costa Rica geltenden Immobilien- und Steuervorschriften einhalten

Alteum behaelt sich das Recht vor, jede Veroeffentlichung abzulehnen, zu aendern oder zu entfernen, die diesen Anforderungen nicht entspricht oder die es als schaedlich fuer die Plattform erachtet.

9. Elektronische Vertragsunterzeichnung (Gesetz 8454)

Alteum erleichtert die Vertragsunterzeichnung auf elektronischem Wege gemaess dem costaricanischen Gesetz 8454 (Gesetz ueber Zertifikate, digitale Signaturen und elektronische Dokumente). Das Gesetz unterscheidet drei Signaturstufen:

  • Einfache elektronische Signatur: der standardmaessig auf der Plattform verwendete Mechanismus (Annahme ueber Link mit Aufzeichnung von IP-Adresse, Datum, Uhrzeit und Geraet). Sie hat Rechtsgueltigkeit (Art. 3), aber im Streitfall liegt die Beweislast fuer die Authentizitaet bei Alteum als die Partei, die sich auf die Signatur beruft (Art. 9).
  • Zertifizierte digitale Signatur: Signatur mit Zertifikat einer registrierten Zertifizierungsstelle, gespeichert auf einem kryptografischen Geraet (Token/Smartcard). Sie hat eine Urheberschaftsvermutung (Art. 10): Der Unterzeichner kann ihre Gueltigkeit nicht bestreiten. Alteum kann diese Modalitaet fuer hochwertige Vertraege anbieten.

Bei der elektronischen Unterzeichnung eines Dokuments ueber die Plattform:

  • Erkennt der Unterzeichner an, dass das elektronische Dokument den gleichen Beweiswert wie ein physisches Dokument hat (Art. 4)
  • Wird ein SHA-256-Hash des Dokuments als Zertifikat der Integritaet und Unveraenderbarkeit erstellt (Art. 6)
  • Werden IP-Adresse, Datum, Uhrzeit, Browser und Geraet des Unterzeichners als Authentizitaetsnachweis aufgezeichnet
  • Wird das unterzeichnete Dokument 10 Jahre lang sicher aufbewahrt und steht zum Download zur Verfuegung

Gemaess Artikel 12 wird einer Signatur die Rechtsgueltigkeit nicht allein deshalb verweigert, weil sie nicht ueber die Zertifizierung einer registrierten Stelle verfuegt.

10. Einsatz kuenstlicher Intelligenz

Alteum verwendet Agenten kuenstlicher Intelligenz fuer:

  • Klassifizierung und Beantwortung von Anfragen ueber WhatsApp
  • Generierung von SEO-optimierten Immobilienbeschreibungen
  • Nachbearbeitung von Immobilien- und Maklerfotografien
  • Berechnung von Kompatibilitaetswerten zwischen Interessenten und Immobilien
  • Erstellung von Marktintelligenzberichten
  • Automatisierung der Lead-Nachverfolgung und Erinnerungen

KI-Agenten sind darauf ausgelegt, die menschliche Entscheidungsfindung zu unterstuetzen, nicht zu ersetzen. Jedes Angebot, jeder Vertrag oder jede Transaktion erfordert die Bestaetigung durch einen menschlichen Makler oder den Kunden. Die KI gibt niemals Mindestpreise, vertrauliche Informationen ueber andere Kunden oder geschuetzte persoenliche Daten preis.

11. Zulaessige Nutzung

Folgendes ist fuer alle Nutzer verboten:

  • Nutzung des Portals fuer illegale, betruegerische oder Geldwaescheaktivitaeten
  • Veroeffentlichung falscher, irrefuehrender, diffamierender oder anstoessiger Inhalte
  • Versuch, ohne Genehmigung auf Daten anderer Nutzer zuzugreifen
  • Automatisiertes Scraping des Portals ohne schriftliche Genehmigung
  • Stoerung des technischen Betriebs des Portals, einschliesslich DoS-Angriffen, Code-Injection oder Datenmanipulation
  • Identitaetsdiebstahl einer anderen Person, eines Maklers oder einer Organisation
  • Umgehung von Sicherheitsmechanismen, Authentifizierung oder Zugangskontrollen
  • Versand von Spam oder unaufgeforderten Mitteilungen ueber die Plattform
  • Nutzung des internen Chats fuer Zwecke ausserhalb des Immobiliengeschaefts
  • Manipulation von Metriken, Bewertungen, Abzeichen oder Leistungsdaten

12. Geistiges Eigentum

Design, Quellcode, Logos, Marke, Originaltexte, Algorithmen und sonstige Inhalte von Alteum sind Eigentum der Cheryx S.R.L. und sind durch die Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums Costa Ricas und anwendbare internationale Vertraege geschuetzt.

Makler und Eigentuemer behalten die Rechte an den von ihnen bereitgestellten Bildern und Beschreibungen und gewaehren Alteum eine nicht-exklusive, widerrufliche Lizenz zur Anzeige, Reproduktion und Verbreitung dieser Inhalte zu Vermarktungszwecken auf dem Portal und verbundenen Kanaelen (einschliesslich sozialer Medien und WhatsApp).

Von kuenstlicher Intelligenz aus Immobiliendaten generierte Beschreibungen sind gemeinsames Eigentum von Alteum und dem Makler, der sie angefordert hat.

13. Provisionen, Zahlungen und steuerliche Pflichten

Immobilienprovisionen werden durch den individuellen Vertrag zwischen Alteum und dem assoziierten Makler geregelt. Die Provisionsengine berechnet automatisch die Verteilung gemaess der Stufe des Maklers unter Anwendung der zum Zeitpunkt jeder Transaktion geltenden Regeln fuer Split, MwSt., Mentor-Zuschlag, Empfehlungen und Jahresfonds.

Alteum erhebt keine Provisionen oder Gebuehren von Kaeufern, Mietern oder Portal-Besuchern. Provisionen werden von den verkaufenden Parteien gemaess den Vermarktungsvertraegen gezahlt.

13.1 Mehrwertsteuer (Gesetz 9635)

Immobilienvermittlungsdienstleistungen unterliegen der Mehrwertsteuer (MwSt.) zum geltenden Satz von 13 % gemaess dem Gesetz zur Staerkung der oeffentlichen Finanzen (Gesetz 9635). Alteum stellt elektronische Rechnungen fuer alle ueber das von der Generaldirektion fuer Steuern (DGT) autorisierte System erbrachten Dienstleistungen aus.

13.2 Aufbewahrung steuerlicher Dokumente

Gemaess dem Steuerverfahrenskodex (Art. 109) bewahrt Alteum alle steuerlichen Dokumente (ausgestellte und erhaltene elektronische Rechnungen, Korrespondenz mit der DGT) fuer mindestens 5 Jahre auf. Geschaeftsbuecher (Journal, Hauptbuch, Inventare, Bilanzen) werden gemaess dem Handelsgesetzbuch (Art. 270) auf unbestimmte Zeit aufbewahrt.

14. Verbraucherschutz (Gesetz 7472)

Gemaess dem Gesetz zur Foerderung des Wettbewerbs und zum wirksamen Verbraucherschutz (Gesetz 7472):

  • Wahrheitsgetreue Information: Alle auf dem Portal veroeffentlichten Informationen ueber Immobilien, Dienstleistungen und Preise werden klar, wahrheitsgetreu und zeitnah dargestellt (Art. 32). Die Preise enthalten die geltenden Steuern.
  • Werbung: Immobilienbeschreibungen und -fotografien muessen den tatsaechlichen Eigenschaften der Immobilie entsprechen. Irrefuehrende Werbung ist verboten (Art. 37).
  • Missbraeuchliche Klauseln: Gemaess den Artikeln 39-42 des Gesetzes 7472 und den Befugnissen der Nationalen Verbraucherkommission (CNC) ist jede Klausel dieser Bedingungen, die die Rechte des Nutzers ungebuehrlich einschraenkt, die Haftung von Alteum fuer Schaeden oder Vertragsbruch begrenzt oder Alteum unverhaeltnismaessig beguenstigt, von Rechts wegen nichtig. Im Zweifelsfall gilt die fuer den Verbraucher guenstigste Auslegung.
  • Servicegarantie: Die von Alteum erbrachten Dienstleistungen unterliegen einer Mindestgarantie von zwei (2) Monaten gemaess Artikel 41, waehrend derer der Nutzer Servicemaengel geltend machen kann.

Diese Bedingungen sind in Spanisch als Amtssprache Costa Ricas verfasst. Im Falle von Abweichungen zwischen Versionen in verschiedenen Sprachen hat die spanische Version Vorrang (Art. 34).

15. Haftungsbeschraenkung

Alteum handelt als technologischer Vermittler und ist nicht Partei der Immobilientransaktionen zwischen Maklern, Kaeufern, Verkaeufern, Eigentuemern und Mietern. Alteum garantiert nicht:

  • Die Verfuegbarkeit, den Preis, den rechtlichen oder physischen Zustand gelisteter Immobilien
  • Die Zahlungsfaehigkeit, Vorgeschichte oder das Verhalten von Kaeufern, Mietern oder Eigentuemern
  • Die Qualitaet der von Wartungsdienstleistern erbrachten Leistungen
  • Die ununterbrochene Verfuegbarkeit des Dienstes (vorbehaltlich Wartung und Updates)
  • Die Ergebnisse von durch Dritte durchgefuehrten Hintergrundpruefungen

Die Gesamthaftung von Alteum uebersteigt in keinem Fall den Betrag der vom Nutzer in den 12 Monaten vor dem anspruchsbegruendenden Ereignis gezahlten Provisionen.

16. Streitbeilegung

Im Falle eines Streits zwischen Plattformnutzern (Makler-Kaeufer, Eigentuemer-Mieter, Makler-Makler) kann Alteum auf Antrag der Parteien als Mediator auftreten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Alteum ist weder Schiedsrichter noch Richter bei Streitigkeiten zwischen Nutzern.

Streitigkeiten zwischen einem Nutzer und Alteum werden zunaechst durch direkte Verhandlung geloest. Wird innerhalb von 30 Tagen keine Einigung erzielt, wird die Angelegenheit einer Mediation vor einem autorisierten Mediationszentrum in Costa Rica unterworfen.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Costa Rica. Jede Streitigkeit, die nicht durch Mediation geloest wird, wird vor den zustaendigen Gerichten in San Jose, Costa Rica, entschieden.

18. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen fuer ungueltig oder nicht durchsetzbar erklaert werden, bleiben die uebrigen Bestimmungen in vollem Umfang gueltig und wirksam.

19. Kontakt

Fuer Anfragen zu diesen Bedingungen:

  • Unternehmen: Cheryx S.R.L.
  • Portal: alteumcr.com
  • Standort: San Jose, Costa Rica
  • Kontakt: Kontaktformular